Abteilungsversammlung Schwimmen vom 22. März 2022
Auf der Abteilungsversammlung Schwimmen am 22. März 2022 wurde Jonathan Remstedt in seinem Amt als stellvertretender Vorsitzende für die nächsten 3 Jahr bestätigt . Der Kassenwart Wolfgang Schulz ist von seinem Amt zurückgetreten und als neuer Kassenwart wurde Lutz Hoffmann für 1 Jahr gewählt. Herzlichen Glückwunsch
Jugendfachabteilungsversammlung Schwimmen am 22.1.2022
Auf der Jugendfachabteilungsversammlung Schwimmen am 22.01.2022 wurde Malte Schölermann als erster Vorsitzender, Sarah Meimerstorf als stellvertretende Vorsitzende und Denise Woldmer, Birte Schölermann und Tanja Wissel als Beisitzerinnen gewählt. Herzlichen Glückwünsch!
Für das Betreten der Schwimmhalle gilt ab dem 12. Januar 2022 die 2G+ Regelung.
Nach der neuen Landesverordnung, die am 12.01.2022 in Kraft getreten ist, dürfen nur Geimpft und Genesene, die eine Booster-Impfung oder einen aktuellen Testnachweis vorlegen können, die Schwimmhalle betreten.
Einlass in die Schwimmhalle haben nur Geimpft oder Genesene, die eine Auffrischungsimpfung (Booster) oder einen aktuellen Testnachweis vorlegen können.
Ausnahmen: - Minderjährige können getestet, wie nach § 2 Nummer 6 SchAusnahmV vorgeschrieben, oder mit einer Schulbescheinigung das Sportangebot wahrnehmen
Ausgenommen von diesen Regelungen sind Kinder bis zu ihrer Einschulung.
Testpflicht auch für Schüler und Schülerinnen während der Herbstferien
Nach der neuen Landesverordnung, die am 20.September 2021 in Kraft getreten ist, dürfen nur geimpfte, genesene oder getestete Personen mit den entsprechenden Nachweisen die Schwimmhalle betreten.
Der Zutritt in die Schwimmhalle erfolgt weiterhin nur mit
Impfnachweis - Genesungsnachweis oder negativem Schnelltest / PCR-Test.
Ausgenommen von diesen Regelungen sind Kinder unter sieben Jahren, ebenso minderjährige Schüler/innen, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Für diese wird von der Schule eine entsprechende Schulbescheinigung ausgestellt. Im Zeitraum vom 4. bis zum 17.Oktober 2021 gilt dies nur in Verbindung mit einem Testnachweis im Sinne von §2 Nummer 7 Buchstabe c SchAusnahmV, der höchstens 72 Stunden zurückliegt, oder mit der Auskunft einer oder eines Sorgeberechtigten über die Durchführung eines zugelassenen Selbsttests, der höchstens 72 Stunden zurückliegt, entsprechend der Gebrauchtsanweisung bei der Schülerin oder dem Schüler im häuslichen Umfeld einschließlich des Datums der Testdurchführung (Selbstauskunft),
Testpflicht
Nach der neuen Landesverordnung, die ab dem 23. August 2021 in Kraft tritt, besteht in den Schwimmhallen nur noch Zutritt für Geimpfte, Genesene oder Getestete Personen
Der Zutritt in die Schwimmhalle erfolgt ab dem 23. August 2021 nur mit
Impfnachweis - Genesungsnachweis oder Negativem Schnelltest / PCR-Test (nicht älter als 24 / 48 Stunden).
Ausgenommen von diesen Regelungen sind Kinder unter sieben Jahren, ebenso minderjährige Schüler/innen, die regelmäßig in der Schule geestet werden. Für diese wird von der Schule eine entsprechende Schulbescheinigung ausgestellt.
Weiterhin muss einmalig das Kontaktformular ausgefüllt und beim Übungsleiter abgegeben werden. Kontaktformular.
Es gilt das gemeinsame Hygienekonzept des TSV Uetersen und der DLRG
93. Vereinsmeisterschaften im Schwimmen
Am 19. November 2023 fanden in der Uetersener Schwimmhalle die 93. Vereinsmeisterschaften im Schwimmen statt.
Landesentscheid der DMS-J in Niebüll
AM 7.10.2023 fand in Niebüll der Landesentscheid der DMS-J statt. Es wurden nur Staffeln geschwommen.
Bei der DMS-J durften alle Mannschaften die Freistil-, Brust-, Rücken-, Schmetterling- und Lagenstaffeln schwimmen.
Jugend E belegte den 5. Platz.
Jugend D belegte den 2. Platz und alle Teilnehmer erhielten eine Silbermedaille. Herzlichen Glückwunsch!
Die Junioren belegten den 4. Platz.
Vereinshistorie
1927 wurde das Uetersener Schwimmbad eröffnet. Mit der Eröffnung des Schwimmbades wurde die Schwimmsparte durch den Uetersener Turn- und Sportverein gegründet. Es herrschte schon zu damaliger Zeit ein reger Trainingsbetrieb der sich wie heute auch in erster Linie dem Breitensport zugewandte. 1933 wurde der Verein mit der Schwimmsparte aufgelöst und erst 1946 mit Wiedereröffnung des Schwimmbades wurde auch der Schwimmbetrieb wieder aufgenommen. Die neu gegründete Jugendabteilung brachte schon sehr bald einige Talente hervor, die später diverse Erfolge bei Meisterschaften erlangten. So schaffte es Uwe Dahlström unter die zehn besten Schwimmer Deutschlands zu kommen. 1952 errang die Uetersener Herrenmannschaft den Titel des landesbesten Vereins von Schleswig-Holstein. 1968 wechselte die Schwimmsparte zum Hamburger Landesverband, dem sie bis 1983 angehörte. Danach wechselte sie zum Schleswig-Holsteinischen Landesverband. Von 1969 bis 1974 nahmen fast jährlich Schwimmer an den Deutschen Jahrgangsmeisterschaften und an den offenen Deutschen Meisterschaften teil. Die erfolgreichste Schwimmerin war zur damaligen Zeit Gitta Müller, die es 1969 bis zur Deutschen Jahrgangsmeisterin schaffte und zwei Jahre später 3. bei den offenen Schwimmmeisterschaften wurde und später zur Nationalmannschaft gehörte. 1969 wurde die Abteilung Wasserball mit Schwimmern des VfL Pinneberg gegründet, die in ihrer Heimatstadt Pinneberg keine Hallenzeiten in der Schwimmhalle bekamen. Zunächst wurde in der Bezirksliga Hamburg gespielt, danach erfolgte der Aufstieg in die Verbandsliga Hamburg, in der man auch mit zwei Jugendmannschaften spielte, die sich 1982/83 wieder auflöste. 1983 wechselte man vom Hamburger Verband zum Schleswig-Holsteinischen Verband und spielt seitdem in der Landesliga. Die Schwimmsparte hat etwa 450 Mitglieder.